Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung vom 31.01.2018

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung der Bäder der Kolpingstadt Kerpen

§ 1 Allgemeines

  1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im gesamten Bereich der Bäder einschließlich des Einganges und der Außenanlagen.
  2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle Badegäste verbindlich. Mit dem Erwerb der Zutrittsberechtigung erkennt jeder Badegast die Haus- und Badeordnung sowie alle sonstigen Regelungen für einen sicheren und geordneten Badebetrieb an.
  3. Das Rechtsverhältnis zwischen Badegast und Bad ist ausschließlich privatrechtlich.
  4. Die Einrichtungen der Bäder sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung oder Beschädigung haftet der Badegast für den Schaden. Für schuldhafte Verunreinigung kann ein besonderes Reinigungsgeld erhoben werden, dessen Höhe im Einzelfall nach Aufwand festgelegt wird.
  5. Die Badegäste haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie dem Aufrechterhalten der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  6. Das Rauchen ist in den geschlossenen Räumlichkeiten zu unterlassen. Dies gilt auch für elektronische Zigaretten. Es ist lediglich im Außenbereich an den gekennzeichneten Stellen sowie auf der Wiese im Freibadbereich erlaubt. Die dafür bereitgestellten Aschenbecher sind zu benutzen. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten freizuhalten.
  7. Das Rauchen von Shisha (Wasserpfeifen) ist im gesamten Badbereich einschließlich Außenbereich und Liegewiese nicht erlaubt.
  8. Behälter aus Glas oder Porzellan dürfen auf das Gelände der Bäder nicht mitgebracht werden. Ebenso darf dieses aus dem Gastronomiebereich nicht mit in die übrigen Bereiche der Bäder mitgenommen werden.
  9. Das Personal ggf. weitere Beauftragte des Bades üben gegenüber allen Besuchern das Hausrecht aus. Besucher, die gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können vom Besuch der Bäder ausgeschlossen werden. In solchen Fällen wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
  10. Fundgegenstände sind unverzüglich an das Personal abzugeben.
  11. Den Badegästen ist es nicht erlaubt, Musikinstrumente, Tonwiedergabegeräte oder Fernsehgeräte etc. zu benutzen, wenn es dadurch zu Belästigung der übrigen Badegäste kommt.
  12. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ohne deren Einwilligung ist nicht gestattet. Für gewerbliche Zwecke und für die Presse/ Funk/ Fernsehen bedarf das Fotografieren und Filmen der vorherigen Genehmigung der Betriebsleitung.
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